Sie sind ein kleines oder mittelständisches Unternehmen und in der gewerblichen Wirtschaft oder im Handwerk tätig? Sie träumen von einer modernen Website – Ihnen fehlt aber das Budget? Profitieren Sie jetzt vom Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi). Ihre Maßnahmen zur Digitalisierung werden mit bis zu 50 % gefördert. Und das ganz ohne bürokratischen Aufwand für Sie! Denn wir übernehmen als autorisierte go-digital Agentur in Berlin die gesamte Abwicklung Ihrer Förderung. Lassen Sie sich für die Erstellung Ihrer neuen Website von uns beraten und sichern Sie sich bis zu 16.500 Euro Fördergelder.
Der Einkauf im Onlineshop, die Buchung des Carsharing oder die Belegerkennung in der Buchhaltungssoftware – die digitale Transformation ist in allen Lebens- und Geschäftsbereichen spürbar. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es für Unternehmen entscheidend, Prozesse und Marketing zu digitalisieren. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe stoßen während ihres Geschäftsalltags schnell an die Grenzen ihrer Ressourcen und Energie, um zielgerichtete Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
Aus diesem Grund hat das BMWi das Förderprogramm go-digital etabliert. Als autorisiertes Beratungsunternehmen begleiten wir KMU bei der Analyse und Umsetzung der Digitalisierung. Zum einen macht die finanzielle Unterstützung von bis zu 50 % der Beratungs- und Umsetzungskosten das Förderprogramm sehr attraktiv. Zum anderen übernehmen professionelle go-digital Agenturen, wie wir die komplette administrative Abwicklung von der Antragstellung über die Abrechnung bis hin zur Berichterstattung und Verwendungsnachweisprüfung.
Sie sind als rechtlich selbstständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks unter den folgenden Voraussetzungen berechtigt, den Zuschuss für Beratungsleistungen in Anspruch zu nehmen – kurz förderfähig:
Auch für Start-ups können im Rahmen von go-digital Beratungen gefördert werden. Ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen ist hierfür die Voraussetzung.
Unsere Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von 50 Prozent auf unseren Beratertagessatz (ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Sie tragen als begünstigtes KMU nur Ihren Eigenanteil. Der Förderumfang mit höchstens 30 Beratertagen kann auf einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten verteilt werden. Es ist möglich, ein Jahr nach Beendigung der Förderung eine erneute Fördermaßnahme im Rahmen von go-digital zu beantragen. Als Zeitpunkt gilt die Bestätigung des Verwendungsnachweises.
Im Rahmen der drei go-digital Module „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ richten wir uns an den Mittelstand und das Handwerk. Wir unterstützen Sie in folgenden Bereichen:
Die Inanspruchnahme von Förderungen ist immer mit einem hohen Aufwand verbunden. Im Förderprogramm go-digital übernehmen wir als Agentur die gesamte Abwicklung, sodass Sie sich weiter auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir richten unsere Beratung an Ihrem Bedarf aus und passen sie an die drei Fördermodule an. Das bewältigen wir für Sie:
Schritt 1: Potenzialanalyse und Erstellung eines groben Realisierungskonzepts
Schritt 2: Konkretisierung und Umsetzung des Realisierungskonzepts
Zunächst stimmen wir gemeinsam ein Förderprojekt wie die Erstellung Ihrer neuen Website oder Maßnahmen im Online-Marketing ab und sprechen über die Kosten. Nach Einigkeit schließen wir einen Beratervertrag über die Leistungen, Anzahl der Beratertage, die Honorarleistung und Ihre Eigenbeteiligung. Unser Vertrag ist erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids vom BMWi wirksam. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch unsere Beratungsleistung und die Umsetzung Ihrer neuen Website.
Am Ende der Laufzeit des Projekts, die maximal 6 Monate betragen darf, stellen wir Ihnen Ihre Eigenbeteiligung in Rechnung und erstellen den Verwendungsnachweis für das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz. Ist der Verwendungsnachweis geprüft, erhalten Sie eine De-minimis-Bescheinigung vom BMWi. Sie haben auch die Möglichkeit, unsere erbrachte Leistung und die Qualität unserer Beratung zu bewerten.
Als rechtlich selbstständige Digitalagentur auf den Gebieten Markenplattform, Corporate Website, Business Application, eShop oder Tool-Entwicklung haben wir uns für go-digital autorisieren lassen. Dabei erfüllen wir die in der Richtlinie festgelegten Kriterien.
Bei der De-minimis-Regelung darf der Gesamtbetrag der für Ihr KMU gewährten De-minimis-Beihilfen innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200.000 Euro nicht überschreiten. Sollten Sie bereits De-minimis-Beihilfen erhalten haben, müssen diese bei der Antragstellung im Förderprogramm go-digital angegeben werden.
(Rechtsgrundlage VO (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU auf De-minimis-Beihilfen. (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S 1)).
Hier finden Sie weitere Informationen und ein Interview zu dem Thema mit unserem Hostingpartner Raidboxes.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, alles weitere, inklusive der Antragsstellung übernehmen wir für Sie.
Einsteinufer 63
Einsteinhöfe, 1. Hof, 2. Etage
10587 Berlin
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